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Gesetzliche Versicherung

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In nur vier Schritten zur TK wechseln

1. Schnell - Einfach - Sicher: TK-Antrag online ausfüllen und ausdrucken.

2. Alte Krankenkasse kündigen: Musterkündigung herunterladen.

3. Kündigungsbestätigung der bisherigen Krankenkasse an Ihren           Versicherungsmakler oder an uns senden.

4. Die TK stellt eine Mitgliedsbescheinigung aus und sendet diese zum Beispiel         direkt an Ihren Arbeitgeber.

 


 

Alte Krankenkasse kündigen

Für alle pflicht- und freiwillig Versicherten gelten einheitliche Kündigungsfristen, unabhängig von Einkommensgrenzen. Alle Versicherten sind nach einem Kassenwechsel grundsätzlich mindestens 18 Monate an ihre Kasse gebunden. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. 

Beispiel: 

Sie haben bei Ihrer bisherigen Krankenkasse am 15. September 2013 gekündigt.
Ihre Mitgliedschaft dort endet zum 30. November 2013. Dazwischen liegen zwei volle Kalendermonate: Oktober und November. Am 1. Dezember 2013 werden Sie Mitglied der TK.